Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Gutachter brauchen, klären Sie dieses gerne telefonisch mit: 
Dieter Rövekamp    
unter 05247 – 4501.

 

Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und die Schadenhöhe über 750,- € liegt.

Dies stellt im Zweifelsfall der Sachverständige fest.

 

Liegt die Schadenhöhe unter 750,- €, kann ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden, dieses kostet Sie nur einen Anruf und ein klein wenig Zeit.
Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

 

Sie benötigen zur Beweissicherung und zur Durchsetzung Ihrer Forderungen ein Haftpflicht-Schadengutachten um den Schadenumfang ,Schadenhöhe, Fahrzeugwert, und wenn notwendig die Wertminderung und den Restwert des Fahrzeugs nachzuweisen.